Infos für Ordnerinnen
Informationen zur Sicherheit und Ablauf der Demonstration.
Ein Aufzug mit Kundgebungen (Demo) ist ein Grundrecht, welches auch Pflichten bringt.
Folgend ein paar wichtige Hinweise, Anweisungen und Regeln:
- Für wen sind diese Informationen?
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Wenn du als Ordnerin hilfst und wenn du bei der Demonstration teilnimmst, sind diese Infos relevant.
- Wer bestimmt die Strecke?
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Im Vorfeld haben wir gemeinsam in den Planungstreffen Gedanken gemacht. Die Strecke wurde der Ordnungsbehörde vorgelegt und gemeinsam wurde diese bestimmt. Die tatsächliche Strecke bei der Demonstration kann allerdings von der geplanten abweichen. Ursache kann z.B. ein Unfall oder eine Engstelle sein, was sich im Vorfeld nicht hat erkennen lassen.
Die Polizei führt daher die Demonstration sicher die Strecke entlang. Am Ende des Demonstrationszuges folgt ebenfalls die Polizei. Wir laufen nur zwischen dem vordersten und dem hintersten Polizeifahrzeugen.
- Was ist Aufgabe der Polizei?
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Die Polizei hat zwei Aufgaben: Uns zu beschützen und uns das Demonstrieren zu ermöglichen im gesetzlichen Rahmen.
Damit ist gemeint, dass die Polizei den Autoverkehr für uns stoppt, Kreuzungen sperrt, nicht Demoteilnehmer:innen fernhält und gleichzeitig auf einen ordentlichen Auftritt unsererseits achtet und ggf. Handlungsanweisungen gibt.
- Um was für eine Demonstrationsart handelt es sich?
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Wir haben eine Fußdemonstration mit Kundgebungsorten und einem führenden Fahrzeug mit Beschallungsanlage.
- Umgang mit Rettungsfahrzeugen
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Rettungswagen, Feuerwehr und andere Fahrzeuge mit Sondersignal haben Vorrang. Wir gehen in diesem Fall entsprechend zur Seite.
- Hinweise zum führenden Fahrzeug
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Der Aufzug wird von Polizeifahrzeugen begonnen, dann folgt ein Fahrzeug von uns. Nach unserem Fahrzeug sind 10-20 Meter Abstand einzuhalten, bis das führende Transparent (mit dem Kampagnenmotto) kommt. Der Abstand von 10-20 Meter ist wichtig, um die Sicherheit für die Menschen zu gewährleisten. Nicht nur wegen dem Fahrzeug an sich, sondern auch wegen der Lautstärke.
- Gehörschutz
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Für die vordersten Reihen gibt es kostenfrei Gehörschutz (Ohrstöpsel) beim führenden Fahrzeug.
- Ordner:innen
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Eine Demonstration braucht immer sog. Ordner:innen. I.d.R. 1 Ordner:in je 20 Teilnehmer:innen.
- Kennzeichnung als Ordner:in
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Du bekommst von uns eine Warnweste mit dem Aufdruck "Ordnerin". Diese Warnweste ist durchgehend bei der Demonstration zu tragen.
Am Ende gebe die Warnweste bitte zurück: Am Getränkestand (dem Pavillon, nicht dem Ausschankwagen) bekommst du bei Abgabe der Warnweste ein Freigetränk deiner Wahl. Wasser reichen wir während der Demonstration beim LKW.
- Feuer, Nebel, Seifenblasen, Wasserpistolen
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Kein Feuer, keine Pyrotechnik, kein Nebel, keine Seifenblasen, keine Wasserpistolen!
Das Rauchen von Tabak ist nicht verboten.
Seifenblasen und Wasserpistolen sind immer wieder eine beliebte Spielerei, haben auf einer Demonstration jedoch keinen Zweck. Wir als Veranstalterin können nicht sicherstellen, was sich in den Seifenblasen-Mischungen bzw. Wasserpistolen an Inhaltsstoffen befindet. Da bestimmte Stoffe Allergien auslösen können, und selbst Seifenlauge im Auge unangenehm ist, möchten wir keine Seifenblasen und keine Wasserpistolen. Bitte lasst diese in euren Taschen. Auf dem Straßenfest könnt ihr diese mit ausreichend Abstand einsetzen. Selbstredend ist, dass ihr nicht auf Menschen und Tiere zielt!
Der Einsatz von Nebel ist verboten, weil die Sichteinschränkung uns gefährdet. Auf dem Straßenfest bzw. auf der Bühne wird Nebel eingesetzt.
Das Mitführen von Wasserpistolen, Sprühgeräten, Pumpen oder sonstigen Gegenständen, die geeignet sind, andere Personen mit Seifenlaugen, Säuren oder anderen Flüssigkeiten zu bespritzen, ist verboten.
- Seile und Taue
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Sind verboten, weil sie eine Unfallursache sein können.
- Transparente und Banner
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Die maximale Breite beträgt 3 Meter, die maximale Höhe 1,5 Meter. Sie dürfen nicht miteinander verknotet werden.
Transparente dürfen an Holzstangen befestigt werden, deren Länge unter 2 Meter liegt und die Maße 50x50 Millimeter bzw. Durchmesser 50 Millimeter unterschreitet. Zudem dürfen Stangen nicht aus Metall, Hartholz oder sonstigen bruchfesten Materialien gefertigt sein. Metallstangen, egal wie lang, sind verboten.
Es dürfen keine Transparente/Banner gehalten werden, die zur Gewalt im Sinne des Strafgesetzbuches aufrufen oder mit denen solche Gewaltanwendung als Mittel zur Durchführung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt wird. Dies gilt auch für Aufschriften, mit denen Verständnis für derartige Gewaltanwendung geweckt wird oder werden soll. Andere Personen oder Personengruppen dürfen nicht beschimpft, verleumdet, böswillig verächtlich gemacht oder sonst beleidigt werden.
- Redebeiträge
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Es dürfen keine Reden gehalten werden, die zur Gewalt im Sinne des Strafgesetzbuches aufrufen oder mit denen solche Gewaltanwendung als Mittel zur Durchführung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt wird. Dies gilt auch für Reden, mit denen Verständnis für derartige Gewaltanwendung geweckt wird oder werden soll.
Andere Personen oder Personengruppen dürfen nicht beschimpft, verleumdet, böswillig verächtlich gemacht oder sonst beleidigt werden.
- Getränke
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Getränke dürfen nur in Plastikflaschen und Tetra-Packungen mitgeführt werden.
Das Mitführen von Behältnissen aus Glas, Metall oder ähnlich festem Material, die zum Einsatz als Wurfgeschosse und zum Herbeiführen von Verletzungen geeignet sind, ist untersagt.
- Hunde / Tiere
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Ein CSD ist eine Veranstaltung für Menschen. Außer Hilfstiere (z.B. Blindenhunde) haben Tiere nichts auf einem CSD zu suchen.
Das Mitführen von Hunden - insbesondere von gefährlichen Hunden (§ 2 Hessische Hundeverordnung) - durch Versammlungsteilnehmer:innen ist untersagt. Dies gilt nicht für ausgebildete Behindertenführhunde, deren Notwendigkeit nachweisbar sein muss.
- Aktive Störung der Demonstration
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Wenn Teilnehmer:innen den Ablauf der Demonstration stören, greift die Polizei ein. Ggf. werden wir als Veranstalterin die Polizei zum Eingreifen auffordern.
Teilnehmern, die in der Aktionsform der „Rebel Clown Army“ auftreten und diese Aktionsform anwenden, ist es untersagt, die Einsatzkräfte zu behindern. Es ist ihnen insbesondere untersagt, sich den Einsatzkräften weiter als bis auf 3 Metern zu nähern. Dies gilt auch für mitgeführte Gegenstände.
- Erst-Hilfe, Notfallerstversorgung
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Am Ende der Demonstration fährt ein Krankentransportwagen mit entsprechender Ausstattung.
- Linienverkehr, Rettungswege, Geschäftseingänge
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Der Linienverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs darf durch die Versammlung nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden.
Die Geschäftseingänge sowie Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Den Passanten ist der ungehinderte Durchgang zu den Gebäuden zu ermöglichen.
- Müll
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Wir halten die Straße sauber und nehmen unseren anfallenden Müll mit.
Achtet bitte drauf, dass kein Müll hinterlassen wird. Fordert Verursacherinnen bitte auf Entsorgung hin.