Infos für Ordner:innen

Informationen zur Sicherheit und Ablauf der Demonstration.

Ein Aufzug mit Kundgebungen (Demo) ist ein Grundrecht, welches auch Pflichten bringt.
Folgend ein paar wichtige Hinweise, Anweisungen und Regeln:

Für wen sind diese Informationen?

Wenn du als Ordner:in hilfst und wenn du bei der Demonstration teilnimmst, sind diese Infos relevant.

Wer bestimmt die Strecke?

Im Vorfeld haben wir uns als Veranstalterinnen Gedanken gemacht. Die Strecke wurde der Ordnungsbehörde vorgelegt und gemeinsam wurde diese bestimmt. Die tatsächliche Strecke bei der Demonstration kann allerdings von der geplanten abweichen. Ursache kann z.B. ein Unfall oder eine Engstelle sein, was sich im Vorfeld nicht hat erkennen lassen.

Die Polizei führt daher die Demonstration sicher die Strecke entlang. Am Ende des Demonstrationszuges folgt ebenfalls die Polizei. Wir laufen nur zwischen dem vordersten und dem hintersten Polizeifahrzeugen.

Was ist Aufgabe der Polizei?

Die Polizei hat zwei Aufgaben: Uns zu beschützen und uns das Demonstrieren zu ermöglichen im gesetzlichen Rahmen.

Damit ist gemeint, dass die Polizei den Autoverkehr für uns stoppt, Kreuzungen sperrt, nicht Demoteilnehmer:innen fernhält und gleichzeitig auf einen ordentlichen Auftritt unsererseits achtet und ggf. Handlungsanweisungen gibt.

Um was für eine Demonstrationsart handelt es sich?

Wir haben eine Fußdemonstration mit Kundgebungsorten und einem führenden Fahrzeug mit Beschallungsanlage.

Umgang mit Rettungsfahrzeugen

Rettungswagen, Feuerwehr und andere Fahrzeuge mit Sondersignal haben Vorrang. Wir gehen in diesem Fall entsprechend zur Seite.

Hinweise zum führenden Fahrzeug

Der Aufzug wird von Polizeifahrzeugen begonnen, dann folgt ein Fahrzeug von uns. Nach unserem Fahrzeug sind 10-20 Meter Abstand einzuhalten, bis das führende Transparent (mit dem Kampagnenmotto) kommt. Der Abstand von 10-20 Meter ist wichtig, um die Sicherheit für die Menschen zu gewährleisten. Nicht nur wegen dem Fahrzeug an sich, sondern auch wegen der Lautstärke.

Gehörschutz

Für die vordersten Reihen gibt es kostenfrei Gehörschutz (Ohrstöpsel) beim führenden Fahrzeug.

Ordner:innen

Eine Demonstration braucht immer sog. Ordner:innen. I.d.R. 1 Ordner:in je 25 Teilnehmer:innen.

Für 2024 brauchen wir voraussichtlich 40 Ordner:innen.

Kennzeichnung als Ordner:in

Haben wir 2016-2021 Ordner:innen-Schärpen eingesetzt, brauchen wir in Gießen die „gewöhnliche“ Ordner:innen-Armbinde.

Diese Armbinden bestehen aus einem flexiblen Material mit der Aufschrift „Ordner:in“. Sie ist am Arm zu tragen.

Feuer, Nebel, Seifenblasen, Wasserpistolen

Kein Feuer, keine Pyrotechnik, kein Nebel, keine Seifenblasen, keine Wasserpistolen!

Das Rauchen ist nicht verboten.

Seifenblasen und Wasserpistolen sind immer wieder eine beliebte Spielerei, haben auf einer Demonstration jedoch keinen Zweck. Wir als Veranstalterin können nicht sicherstellen, was sich in den Seifenblasen-Mischungen bzw. Wasserpistolen an Inhaltsstoffen befindet. Da bestimmte Stoffe Allergien auslösen können, und selbst Seifenlauge im Auge unangenehm ist, möchten wir keine Seifenblasen und keine Wasserpistolen. Bitte lasst diese in euren Taschen. Auf dem Straßenfest könnt ihr diese mit ausreichend Abstand einsetzen. Selbstredend ist, dass ihr nicht auf Menschen und Tiere zielt!

Der Einsatz von Nebel ist verboten, weil die Sichteinschränkung uns gefährdet. Auf dem Straßenfest bzw. auf der Bühne wird Nebel eingesetzt.

Das Mitführen von Wasserpistolen, Sprühgeräten, Pumpen oder sonstigen Gegenständen, die geeignet sind, andere Personen mit Seifenlaugen, Säuren oder anderen Flüssigkeiten zu bespritzen, ist verboten.

Seile und Taue

Sind verboten, weil sie eine Unfallursache sein können.

Transparente und Banner

Die maximale Breite beträgt 3 Meter. Sie dürfen nicht miteinander verknotet werden.

Transparente dürfen an Holzstangen befestigt werden, deren Länge unter 2 Meter liegt und die Maße 20x20 Millimeter bzw. Durchmesser 20 Millimeter unterschreitet.

Metallstangen sind verboten

Es dürfen keine Transparente/Banner gehalten werden, die zur Gewalt im Sinne des Strafgesetzbuches aufrufen oder mit denen solche Gewaltanwendung als Mittel zur Durchführung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt wird. Dies gilt auch für Aufschriften, mit denen Verständnis für derartige Gewaltanwendung geweckt wird oder werden soll. Andere Personen oder Personengruppen dürfen nicht beschimpft, verleumdet, böswillig verächtlich gemacht oder sonst beleidigt werden.

Redebeiträge

Es dürfen keine Reden gehalten werden, die zur Gewalt im Sinne des Strafgesetzbuches aufrufen oder mit denen solche Gewaltanwendung als Mittel zur Durchführung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt wird. Dies gilt auch für Reden, mit denen Verständnis für derartige Gewaltanwendung geweckt wird oder werden soll.

Andere Personen oder Personengruppen dürfen nicht beschimpft, verleumdet, böswillig verächtlich gemacht oder sonst beleidigt werden.

Getränke

Getränke dürfen nur in Plastikflaschen und Tetra-Packungen mitgeführt werden.

Hunde / Tiere

Ein CSD ist eine Veranstaltung für Menschen. Außer Hilfstiere (z.B. Blindenhunde) haben Tiere nichts auf einem CSD zu suchen.

Das Mitführen von Hunden - insbesondere von gefährlichen Hunden (§ 2 Hessische Hundeverordnung) - durch Versammlungsteilnehmer:innen ist untersagt. Dies gilt nicht für ausgebildete Behindertenführhunde, deren Notwendigkeit nachweisbar sein muss.

Aktive Störung der Demonstration

Wenn Teilnehmer:innen den Ablauf der Demonstration stören, greift die Polizei ein. Ggf. werden wir als Veranstalterin die Polizei zum Eingreifen auffordern.

Teilnehmern, die in der Aktionsform der „Rebel Clown Army“ auftreten und diese Aktionsform anwenden, ist es untersagt, die Einsatzkräfte zu behindern. Es ist ihnen insbesondere untersagt, sich den Einsatzkräften weiter als bis auf 3 Metern zu nähern. Dies gilt auch für mitgeführte Gegenstände.

Ersthelfer:innen

Zur Sicherstellung einer medizinischen Erstversorgung sind mindestens fünf Ersthelfer:innen oder höherwertiges medizinisches Fachpersonal (z. B. Sanitätshelfer, Rettungssanitäter, Ärzte) vorhanden. Die Ersthelfer:innen sind durch eine weiße Armbinde mit einem roten Kreuz kenntlich und befinden sich vorne beim Fahrzeug.

Ein Erste-Hilfe-Set befindet sich beim vordersten Fahrzeug.

Linienverkehr, Rettungswege, Geschäftseingänge

Der Linienverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs darf durch die Versammlung nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden.

Die Geschäftseingänge sowie Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Den Passanten ist der ungehinderte Durchgang zu den Gebäuden zu ermöglichen.

Müll

Wir halten die Straße sauber und nehmen unseren anfallenden Müll mit.

Achtet bitte drauf, dass kein Müll hinterlassen wird. Fordert Verursacher:innen bitte auf Entsorgung hin.

Spendenkonto

DE21 5139 0000 0022 1543 03 (IBAN) bei der Volksbank Mittelhessen (VBMHDE5F) für CSD Lahn e.V. (Kontoinhaberin).

Wir sind gemeinnützig anerkannt und stellen Zuwendungsbestätigungen / Spendenbescheinigungen aus.

Kooperationspartner:innen

  • Margays e.V. (Mitveranstalterin)
  • Stadt Gießen (Mitveranstalterin)
  • Zum Katharinenplatz (Unterstützerin)
  • Schaustellerunternehmen Walldorf (Unterstützerin)
  • CB Akustik e.K. - Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik (Unterstützerin)
  • Deutsche Aidshilfe e.V.
    (Ich weiß, was ich tu) (Unterstützerin)
  • Aidshilfe Gießen e.V. (Unterstützerin)
  • Volksbank Mittelhessen
    (Vereinsliebe) (Förderin)
  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (Förderin)
  • Modehaus Köhler Gießen (Förderin)
  • Stadttheater Gießen(Förderin)
  • Queer & Friends Kölschhausen e.V.(Unterstützerin)

Die Liste ist unsortiert und unvollständig.

Stand der Website: 24.04.2024

Veranstalterin

CSD Lahn e.V.

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